Die Rehabilitation fördert die Wiederherstellung der Gesundheit für Personen, deren Leistungsfähigkeit durch einen Unfall oder durch eine Erkrankung eingeschränkt ist. Je nach Indikation werden Rehabilitationsaufenthalte auf die Dauer von 22 bzw. 29 Tagen bewilligt.
Für die Unterbringung und Behandlung stehen neben den eigenen Einrichtungen der BVA auch Vertragseinrichtungen zur Verfügung.
Eine Aufstellung dieser Einrichtungen finden Sie in unserer Broschüre
Kur und Rehabilitation - BVA-eigene Einrichtungen und Vertragseinrichtungen