Geschädigte ab 50 % Minderung der Erwerbsfähigkeit. Schwerversehrten gebühren eine Zusatzrente und gegebenenfalls ein Kinderzuschuss. Für die Beurteilung der Schwerversehrtheit werden alle Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten nach allen Gesetzen berücksichtigt.
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