Im Verletzungsfall übernimmt die BVA aus dem Titel der Krankenbehandlung die Kosten einer Impfung gegen Tetanus und Tollwut.
Für Reiseimpfungen sowie für die HPV-Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs wird seitens der sozialen Krankenversicherung kein Kostenersatz geleistet.
Für beruflich gefährdete Personen werden aus dem Titel der Unfallversicherung folgende Impfungen übernommen:
- Tetanus
- Hepatitis B
- Zeckenschutz
- Tollwut
Mehr Informationen dazu finden Sie unter dem Link "
Impfungen-Unfallversicherung".