Kann ein Transport aufgrund des Zustandes des Erkrankten nicht mit einem Krankenwagen auf dem Landweg erfolgen, können wir die Kosten der Beförderung mit einem Luftfahrzeug bis zur nächstgelegenen geeigneten Krankenanstalt unter der Voraussetzung, dass die medizinische Notwendigkeit des Lufttransportes ärztlich bestätigt wird, übernehmen.
Aufgrund
einer Vereinbarung der Sozialversicherung mit den österreichischen
Flugrettungsbetreibern sind nunmehr erstmals alle Betreiber und Standorte
bundesweit umfasst und damit zur Direktverrechnung mit der BVA verpflichtet. Die
Flugrettungsbetreiber sind grundsätzlich nicht berechtigt, von Patienten
Zahlungen einzufordern oder entgegenzunehmen.
Die Kosten eines medizinisch notwendigen Heimtransportes aus dem Urlaubsland können nicht übernommen werden. Eine private Reisekrankenversicherung ist daher empfehlenswert.
Bergungskosten und die Kosten der Beförderung bis ins Tal können wir bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik nicht ersetzen.