Jeder Versicherungsträger ist gesetzlich verpflichtet, eine Krankenordnung zu erlassen. Sie enthält Bestimmungen über das Verhalten des Versicherten im Erkrankungs- bzw. Leistungsfall.
Die Krankenordnung wird vom Vorstand des Versicherungsträgers beschlossen, vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt und im Internet verlautbart.
Krankenordnung 2008 - 5. Änderung (463.6 KB)