Das ist die Bürgerkarte So profitieren Sie von der Bürgerkarte So wird die e-card zur Bürgerkarte Datenschutzhinweis Kosten Weitere Informationen
Das ist die Bürgerkarte
"Bürgerkarte" ist eine Zusatzfunktion für Ihre e-card:
Damit können Sie - auf freiwilliger Basis - die e-card zu einem persönlichen elektronischen Ausweis machen, der auch sicher ist für behördliche Verfahren und Datenabfragen. Dokumente können rasch und sicher übermittelt, Amtswege rund um die Uhr erledigt werden.
Basis der Bürgerkartenfunktion sind Zeichenfolgen (Signaturschlüssel), mit denen Sie elektronisch unterschreiben und verschlüsseln können. Die Bürgerkarte vereint die Funktionen "sicherer persönlicher elektronischer Ausweis" und "sichere persönliche elektronische Unterschrift", sie kann auch im Privat- oder Wirtschaftsbereich verwendet werden.
So profitieren Sie von der Bürgerkarte
Mit der Bürgerkarte erledigen Sie Ihre Kommunikation mit Behörden und Unternehmen sicher, rasch und bequem. Das bedeutet für Sie mehr Komfort, mehr Sicherheit und mehr Tempo:
- Amtswege bequem von zuhause aus erledigen, auch abends und am Wochenende.
- Antragsformulare aus dem Internet.
- Einfache Anmeldung auf verschiedenen Websites mit einer Karte, Ihrer Bürgerkarte.
- Schluss mit vielen verschiedenen Passwörtern oder Ausweiskarten.
- Dokumente auf höchstem technischen Niveau verschlüsseln und sicher schützen.
- Das elektronische Amt kennt keine Wartezeiten.
- Nutzung elektronischer Zustelldienste für persönliche Sendungen.
- Einfachere Bearbeitung von elektronisch übermittelten Anträgen auch bei der Behörde.
So wird die e-card zur Bürgerkarte
Bis Ende 2007 wurde auf der e-card die Bürgerkartenfunktion mit einem Verwaltungssignatur-Zertifikat aufgebracht. Dieses Services steht nun aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht mehr zur Verfügung. Auf der e-card wird ab sofort die Bürgerkartenfunktion mit einem qualifizierten Zertifikat (a.sign.premium) der Firma A-Trust aufgebracht. Dazu darf allerdings weder die Verwaltungssignatur auf der e-card aufgebracht sein, noch dürfen die PIN’s bereits gesetzt sein.
Die e-card Bürgerkarten mit Verwaltungssignatur bleiben bis zum Ablauf des Zertifikates (5 Jahre ab Ausstellungsdatum, längstens jedoch bis zu Sperre oder Tausch der Karte) gültig und der Bürgerkarte mit qualifizierter Signatur gleichgestellt. Der Widerrufsdienst durch Kartensperre bleibt aufrecht. Sollten Sie noch im Jahr 2007 einen Antrag auf Verwaltungssignatur gestellt haben, diese allerdings noch nicht aktiviert haben, ist es leider nicht mehr möglich die Bürgerkartenfunktion mittels Verwaltungssignatur auf der e-card aufzubringen.
Sind die PIN's auf der e-card schon gesetzt bzw. haben Sie schon eine Verwaltungssignatur auf der e-card und möchten aber eine qualifizierte Signatur auf die e-card aufbringen, finden Sie Hilfe in den FAQ's auf www.chipkarte.at.
Datenschutzhinweis
Beim Gebrauch Ihrer e-card ist das unbefugte Auslesen Ihrer Stammzahl und Personenbindung durch die Karten-PIN (4-stellig) geschützt. Das unbefugte Auslesen der Sozialversicherungsnummer ist in folgenden Umgebungen geschützt:
- Bürgerkarten Software IT-Solution trustDesk basic in der jeweils aktuellen Version
- bei Verwendung der Karte als Krankenscheinersatz
Kosten
BVA-Versicherte zahlen kein Serviceentgelt für die e-card und auch die Verwendung der e-card als Bürgerkarte ist kostenlos.
Für ein Kartenlesegerät sollte man mit Kosten von 20 Euro aufwärts rechnen. Die Software steht kostenlos zur Verfügung.
Weitere Informationen
- www.buergerkarte.at
- e-card-Serviceline: 050124 33 22 (bundesweit einheitlich, daher die erste Null immer mitwählen)
